INFO
Neu ab 01.01.2002
Bundesregierung reformiert Förderung der Aufstiegsweiterbildung (AFBG):
"Wer sich neben dem Beruf fortbildet, erhält zukünftig einen Zuschuss von 35 % zur Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ("Maßnahmebeitrag").
Bislang musste der gewährte Kredit voll zurückgezahlt werden. Den gleichen Zuschuss zum Maßnahmebeitrag gibt es auch für eine Vollzeitfortbildung.
Die zins- und tilgungsfreie Karenzzeit für die Darlehen wird auf maximal sechs Jahre ab Maßnahmebeginn erhöht.
Die Novelle des Gesetzes ist zum 01.01.2002 in Kraft getreten.
(Bundesbildungsministerium / Pressereferat)
Folgende Beratungsstellen sind eingerichtet worden:
- Norderstedt:040 / 52 68 30 - 0
- Flensburg:0461 / 1 44 86 - 10
- Kiel:0431 / 9 00 - 32 38
- Lübeck :04517 / 99 86 - 59 15
- Itzehoe:04821 / 67 77 - 20


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