Wer bekommt Ermäßigung
Wer bekommt Ermäßigung?
Für folgende Personengruppen kann eine Reduzierung des Teilnehmerentgeltes um
die Hälfte erfolgen. Voraussetzung hierfür ist ein entsprechender formloser
Antrag und die Vorlage eines Nachweises vor Kursbeginn:
- Auszubildende
- Schüler/innen
- Studenten/innen
- Sozialhilfeempfänger/innen
- Arbeitslose, sofern eine mögliche Förderung nach dem AFG abgelehnt worden
ist - Schwerbehinderte, ab GdB 50%
- Grund- und Zivildienstleistende
Ausgenommen sind Teilnehmer/innen die für den Bereich des Lehrganges eine
Förderung von anderen Stellen in Anspruch nehmen können, z.B. Arbeitsamt oder
Bundeswehrförderungsdienst.
Für die folgenden Seminare kann keine Ermäßigung gewährt werden:
- Seminare, die bereits eine ermäßigte Gebühr enthalten,
- Einzelvorträge
- Bestimmte EDV-Schulungen
Weitere Infos: Volkshochschule Norderstedt, FORUM Center,
Tel.: 040/ 535 95 901; Fax: 040/ 535 95 904size=2>


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